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Unser Betrieb hat mit der Austria Bio Garantie zur Kontrolle der Echtheit biologischer Produkte GmbH, einen gültigen Kontrollvertrag.

Dabei verpflichten wir uns mit der Natur und ohne Antibiotika zu imkern. Wir verzichten auch auf die Verwendung von Pyrethroiden.

Folgende Produkte des Betriebes dürfen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen - mit dem jeweils angeführten Hinweis (ERNTE K-1365 aus biologischer Landwirtschaft)* deklariert werden:

Honig, Met, Propolis, Liköre, Essig aus biologischer Landwirtschaft
Bienen (Tierhaltung) aus biologischer Landwirtschaft
   
* Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 "Ökologischer Landbau"

Richtlinien zur biologischen Bienenhaltung:

Erlaubte Präparate: Kräutertees, Schwefel, Ameisensäure, Essigsäure, Hitze u. Kälte.
Bei der Aufstellung der Bienenvölker sind die Standorte so zu wählen, daß die Belastungen für die Bienen so gering wie möglich sind. (d.h. in ausreichender Entfernung von städtischen Gebieten, Autobahnen, Industriegebieten usw.)

Die Bienenwohnungen sind aus natürlichen Materialien (Vollholz, Stroh oder Lehm) zu fertigen. Die Reinigung und Desinfektion der Bienenwohnung ist ausschließlich mit Wasser und Dampf, Abflammen, Natronlauge und Soda erlaubt.

Im Sinne des biologischen Landbaues müssen sich die Pflegemaßnahmen am Bienenvolk an den natürlichen Bedürfnissen der Bienen orientieren. Bei der Pollengewinnung dürfen nur Maschengitter verwendet werden. Bienenvölker, die zur Honiggewinnung eingesetzt werden, dürfen nur in der Ein-Königinnen-Betriebsweise gehalten werden.

Damit der Honig mit dem ERNTE-Markenzeichen gekennzeichnet werden darf, muß eine Wachsanalyse durchgeführt werden. Die Untersuchung des Bienenwachses erfolgt auf im Biolandbau unzulässige Varroa- und Wachsmottenbekämpfungsmittel. Dabei darf überhaupt keine Wachsbelastung vorhanden sein.